Die Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft
für Wundheilung und Wundbehandlung e. V.

Die Gesellschaft besteht aus ordentlichen, korrespondierenden und fördernden Mitgliedern sowie Ehrenmitgliedern. Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden, die im Bereich der Wundheilung und Wundbehandlung tätig oder an ihr interessiert ist.

Korrespondierende Mitglieder sind im gleichen Sinne arbeitende Organisationen
(z.B. SAfW - Schweizer Assoziation für Wundbehandlung, AWA - Österreichische Gesellschaft für Wundbehandlung) im In- und Ausland.

Förderndes Mitglied kann werden, wer im Bereich der Wundheilung oder Wundbehandlung, der Prävention und der Therapie aktiv tätig ist. Dies gilt insbesondere für Firmen, Arbeitsgemeinschaften, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, die die Gesellschaft wissenschaftlich und finanziell fördern wollen.

Ehrenmitglieder werden ernannt. Dies sind Personen, die sich um die Entwicklung und Förderung der Wundheilung und Wundbehandlung und der Deutschen Gesellschaft für Wundheilung und Wundbehandlung e.V. hervorragend verdient gemacht haben.

Die einmalige Aufnahmegebühr beträt 35 €.
Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 80 € pro Jahr und beinhaltet den Bezug des Vereinsorgans, die Zeitschrift zfw - Zeitschrift für Wundheilung - sowie den ermäßigten Eintritt zum Jahreskongress der DGfW e.V.

Der Mitgliedsbeitrag für fördernde und kooperierende Mitglieder kann in der Geschäftsstelle erfragt werden.