Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Wundheilung und Wundbehandlung e.V.

Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Wundheilung und Wundbehandlung e.V. besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Schatzmeister. Er leitet gemeinsam mit dem erweiterten Vorstand - dem Präsidium - die Geschicke der Gesellschaft.

Der erweiterte Vorstand umfasst neben dem Vorstand zwei Vertreter aus dem Bereich der Pflege, einen Vertreter der niedergelassenen Ärzte sowie die Senatoren.

Durch die Satzung wird gewährleistet, dass sich im Vorstand die interprofessionelle Struktur der Gesellschaft widerspiegelt.

Der Vorstand ist das beschlussfassende Organ der Gesellschaft. Er führt die laufenden Geschäfte des Vereins und stellt den Haushaltsplan auf. Ihm obliegt die Stellungnahme zu allen wissenschaftlichen und fachpolitischen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung.

Der Vorstand wird jährlich von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. Vorschlagsberechtigt sind alle Mitglieder. Der Vorstand bleibt im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl ist möglich. Alle Tätigkeiten im Vorstand erfolgen ehrenamtlich.